„Der Bayerische Landtag gibt im Landtagsplenum in dieser Woche mit einem Dringlichkeitsantrag auf Initiative der CSU-Fraktion ein klares Bekenntnis zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken ab. Der Antrag fordert die Staatsregierung auf, sich weiterhin und mit Nachdruck auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Vor-Ort-Apotheke in ihrer Funktion als erste wohnortnahe und niedrigschwellige, grundsätzlich ohne Terminvergabe erreichbare Anlaufstelle der Gesundheitsvorsorge gestärkt und in ihrer flächendeckenden Präsenz gesichert wird“, teilt der Landtagsabgeordnete Dr. Gerhard Hopp aktuell mit und verweist auf die angespannte Situation auch vor Ort im Landkreis Cham. Darüber hinaus unterstreicht der Abgeordnete die zentrale Rolle der Apotheken: „Unsere Vor-Ort-Apotheken nehmen eine zentrale Rolle in der medizinischen Grundversorgung ein. Sie sind gerade im ländlichen Raum niedrigschwellig, verlässlich und dauerhaft ohne vorherige Terminvergabe erreichbare Anlaufstellen für Beratung, Arzneiversorgung und zunehmend auch für Präventionsangebote.“
Die CSU-Landtagsfraktion kritisiert im Antrag, der im Landtag am Donnerstag beschlossen wird, dass steigende Kosten, zunehmend bürokratische Lasten und eine seit Jahren unzureichende Vergütungsstruktur die wirtschaftliche Grundlage vieler Apotheken gefährden. Besonders die Nullretaxationen aus formalen Gründen sowie Dokumentations- und Nachweispflichten führten zu erheblichem Aufwand ohne erkennbaren Mehrwert für die Versorgung. Der derzeit vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit bleibt in wesentlichen Punkten hinter den im Koalitionsvertrag auf Bundesebene getroffenen Vereinbarungen zurück. Insbesondere finden sich zentrale Elemente zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Vor-Ort-Apotheken – wie die angemessene Anpassung des Fixums, die Entlastung von Bürokratie oder die Stärkung der Präventionsleistungen – hierin nur unzureichend wieder. Dies gefährdet das Vertrauen der Apothekerschaft in den eingeschlagenen Reformprozess.
Damit die wohnortnahe, sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung auch bei uns im Landkreis Cham weiterhin gewährleistet werden kann, fordert Dr. Hopp zusammen mit der CSU-Landtagsfraktion deshalb eine grundlegende Neujustierung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen. Hierfür ist unverzichtbar, dass das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro erhöht wird und – abhängig vom regionalen Versorgungsgrad – für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro ausgestaltet werden kann.
Ein verlässliches Fixum, zusätzliche ländliche Anreizkomponenten, die Stärkung präventiver Leistungen sowie ein fairer Ordnungsrahmen zwischen stationären und Versandapotheken sind hierfür unverzichtbar. Darüber hinaus soll das Fremdbesitzverbot für Apotheken aufrechterhalten bleiben, Apotheken im strukturschwachen Raum strukturell besser unterstützt werden, Nullretaxationen aus rein formalen Gründen abgeschafft werden und die Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken – insbesondere bei Kühlketten und Nachweispflichten – vereinheitlicht werden. Schließlich bekräftigt die CSU-Landtagsfraktion auch ihre Forderung nach einem Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. „Wir erwarten, dass der Bund jetzt handelt und die Rahmenbedingungen für die Apothekerschaft grundlegend neu justiert“, betont Dr. Hopp abschließend. Besonderer Dank gebührt dem Vorsitzenden des Arbeitskreises für Gesundheit, Pflege und Prävention der CSU-Landtagsfraktion, Bernhard Seidenath, sowie Gesundheitsministerin Judith Gerlach.
